# Prüfbericht: AGB Nordfrost
**Abgeschlossen:** 12.06.2026 15:38
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## Zusammenfassung
✅ OK: 20
⚠️ Hinweise: 21
❌ Abweichungen: 31
**Gesamt: 72**
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## Ergebnisse
## 📄 08_Allgemeine_Geschaeftsbedingungen_Transportauftrag_(AGB_Transport).pdf
✅ OK: 20
⚠️ Hinweise: 21
❌ Abweichungen: 31
**Gesamt: 72**
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### Anwendungsbereich & Ausschlüsse (§2.1–2.4)
❌ **Sind die ADSP 2017 als maßgebliche AGB im Vertrag ausdrücklich vereinbart?**
Nein. Die ADSp 2017 werden weder erwähnt noch ausdrücklich vereinbart. In Ziffer 30 wird explizit festgehalten, dass die Ziffer 19 ADSp keine Anwendung findet.
*Score: 0%*
> Die ADSp 2017 sind nicht als maßgebliche AGB vereinbart. Der Vertrag enthält stattdessen eigene Regelungen, die die ADSp ausdrücklich ausschließen.
✅ **Ist der Vorrang zwingender gesetzlicher Bestimmungen klarstellend verankert?**
Ja. In Ziffer 6 wird klargestellt, dass die AGB nur gelten, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder Rahmenvertragsbestimmungen entgegenstehen.
*Score: 100%*
> Der Vorrang zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist in Ziffer 6 explizit verankert, was den Anforderungen entspricht.
⚠️ **Wurde der Ausschlusskatalog (z.B. Schwertransporte, Umzugsgut, Verpackungsarbeiten) bei entsprechender Leistung geprüft?**
Nein. Es gibt keinen Ausschlusskatalog für bestimmte Transportarten (z.B. Schwertransporte, Umzugsgut, Verpackungsarbeiten). Der Vertrag enthält keine entsprechenden Einschränkungen.
*Score: 0%*
> Ein Ausschlusskatalog für spezifische Leistungen fehlt vollständig. Der Vertrag regelt alle Transportarten ohne Einschränkungen.
✅ **Ist die Nichtanwendung auf Verbraucher klarstellend ausgeschlossen bzw. der B2B-Charakter bestätigt?**
Ja. Der Vertrag adressiert ausschließlich gewerbliche Auftragnehmer (B2B). In Ziffer 36 wird deutsches Recht vereinbart, und der B2B-Charakter ergibt sich aus dem Kontext (z.B. Genehmigungspflichten nach GüKG, ISO 50001, IFS Logistics).
*Score: 90%*
> Der B2B-Charakter ist durch den Kontext und die spezifischen Anforderungen (z.B. GüKG, Zertifizierungen) klar erkennbar, auch wenn keine explizite Verbraucherausnahme formuliert ist.
### Informationspflichten & Güterkennzeichnung (§1.3, §1.7, §3.1–3.4)
❌ **Sind Rohgewicht (inkl. Verpackung und gestellter Lademittel) sowie Anzahl und Art der Packstücke konkret angegeben?**
Nein. Das Dokument enthält keine konkreten Angaben zu Rohgewicht (inkl. Verpackung und gestellter Lademittel), Anzahl oder Art der Packstücke. ( Keine direkte Erwähnung dieser Pflichtangaben )
*Score: 0%*
> Die AGB regeln zwar Transportmodalitäten, enthalten aber keine expliziten Vorgaben zur Dokumentation von Rohgewicht, Packstückanzahl oder -art. Dies ist für die Erfüllung der Informationspflichten (§1.3, §1.7, §3.1–3.4) essenziell.
❌ **Sind bei gefährlichen Gütern die genaue Gefahrart, die Klassifizierung nach Gefahrgutrecht und erforderliche Vorsichtsmaßnahmen dokumentiert?**
Ja, teilweise. Bei Gefahrgut wird die Einhaltung der GGVS/ADR-Bestimmungen und die Mitführung der erforderlichen Schulungsbescheinigung des Fahrers verlangt. ( 'Bei Annahme von Aufträgen über die Beförderung von Gefahrgut, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass das eingesetzte Fahrzeug gemäß den GGVS/ADR-Bestimmungen vollständig ausgerüstet ist und der Fahrer im Besitz der erforderlichen Schulungsbescheinigung ist und diese mit sich führt.' )
*Score: 70%*
> Die AGB verweisen auf die Einhaltung der GGVS/ADR-Bestimmungen, was die Klassifizierung und Vorsichtsmaßnahmen impliziert. Allerdings fehlt eine explizite Dokumentationspflicht der genauen Gefahrart im Transportauftrag selbst.
❌ **Ist wertvolles Gut (≥100 EUR/kg) oder diebstahlgefährdetes Gut mit expliziter Risiko- und Wertangabe deklariert?**
Nein. Es gibt keine Regelung zur Deklaration von wertvollem Gut (≥100 EUR/kg) oder diebstahlgefährdetem Gut mit expliziter Risiko- und Wertangabe. ( Keine Erwähnung von Wertdeklarationen oder Risikoangaben )
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine Vorgaben zur Kennzeichnung oder Deklaration von wertvollem oder diebstahlgefährdetem Gut, obwohl dies für die Risikominimierung und Haftungsfragen relevant wäre.
⚠️ **Ist die Vollständigkeit der zoll-, außenwirtschafts- und sicherheitsrelevanten Daten (Embargos, SOLAS, Schutzrechte) geprüft?**
Nein. Es gibt keine Hinweise auf eine Prüfung der Vollständigkeit zoll-, außenwirtschafts- oder sicherheitsrelevanter Daten (z.B. Embargos, SOLAS, Schutzrechte). ( Keine Erwähnung von Zoll-, Embargo- oder SOLAS-Prüfungen )
*Score: 0%*
> Die AGB regeln zwar Sicherheits- und Hygienevorgaben, enthalten aber keine expliziten Anforderungen zur Prüfung zollrechtlicher, außenwirtschaftlicher oder sicherheitsrelevanter Daten.
❌ **Sind alle für die zollamtliche oder sicherheitsrechtliche Behandlung notwendigen Urkunden und Unterlagen beigefügt?**
Nein. Die AGB enthalten keine explizite Regelung zu zollamtlichen oder sicherheitsrechtlichen Urkunden/Unterlagen (z.B. Carnet ATA, Zollpapiere, Sicherheitsbescheinigungen). Lediglich in Ziffer 31 wird die 'Gelangenheitsbescheinigung' bei innergemeinschaftlichem Verkehr erwähnt, aber dies deckt nicht alle notwendigen Unterlagen ab.
*Score: 20%*
> Die AGB sind unvollständig, da sie keine allgemeine Pflicht zur Beifügung aller zoll-/sicherheitsrelevanten Dokumente vorsehen. Nur ein Teilaspekt (Gelangenheitsbescheinigung) wird geregelt.
### Technische Ausstattung & Fahrzeugstandards (§4.2)
✅ **Sind die eingesetzten Fahrzeuge und Lademittel als technisch einwandfrei und gesetzeskonform bestätigt?**
Ja, teilweise. Die AGB fordern in Ziffer 2 die Einhaltung gesetzlicher Genehmigungen (§§ 3, 6 GüKG, ADR, ATP-Zertifikat etc.) und in Ziffer 4/5 spezifische technische Anforderungen (z.B. Wegfahrsperre, ATP-Zertifikat, Kühlaggregat). Allerdings fehlt eine pauschale Bestätigung der technischen Einwandfreiheit aller Fahrzeuge.
*Score: 85%*
> Die AGB enthalten konkrete Vorgaben zu Genehmigungen und technischen Standards, erfüllen aber nicht alle Aspekte einer vollständigen Bestätigung der technischen Einwandfreiheit.
✅ **Sind Vorrichtungen und Ladungssicherungsmittel zum Schutz des Gutes spezifiziert?**
Ja. In Ziffer 15 werden Ladungssicherungsmittel explizit genannt (Spanngurte, Antirutschmatten, Kantenschoner etc.) und die Verantwortung des Auftragnehmers für betriebssichere Verladung betont. Zudem werden Anforderungen an die Stauung (Luftumwälzung, Abstand zu Türen) geregelt.
*Score: 100%*
> Die AGB spezifizieren detailliert Ladungssicherungsmittel und -verfahren, sodass die Anforderung vollständig erfüllt ist.
⚠️ **Ist die Anforderung an schadstoffarme, lärmreduzierte und energiesparende Fahrzeuge enthalten oder erfüllt?**
Nein. Die AGB enthalten keine Anforderungen an schadstoffarme, lärmreduzierte oder energiesparende Fahrzeuge (z.B. Euro-Normen, Lärmgrenzwerte, CO₂-Einsparung). Lediglich in Ziffer 3 wird ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 'begrüßt', aber nicht verbindlich vorgeschrieben.
*Score: 0%*
> Die AGB erfüllen diese Anforderung nicht, da keine konkreten technischen oder ökologischen Standards für Fahrzeuge vorgegeben werden.
### Personal, Sicherheit & Zollabwicklung (§1.11, §4.1, §4.3–4.6)
✅ **Ist die Bereitstellung von fachlich geschultem Personal und erforderlichen Fahrerbescheinigungen bestätigt?**
Ja, der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das zum Transport eingesetzte Personal über die notwendigen Fahrerlaubnisse, sonstige vorgeschriebene und vereinbarte Erlaubnisse sowie die notwendige körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit verfügt (§18). Ferner wird die Schulung im Umgang mit Temperaturmessgeräten und die Ausstattung mit kältetauglicher Sicherheitskleidung bestätigt.
*Score: 95%*
> Die AGB enthalten klare Vorgaben zur Qualifikation des Personals und zu Fahrerbescheinigungen. Die Anforderungen gehen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus.
⚠️ **Wird die Beachtung bekanntgemachter Haus-, Betriebs- oder Baustellenordnungen fremder Betriebsgelände bestätigt?**
Nein, eine explizite Bestätigung zur Beachtung fremder Haus-, Betriebs- oder Baustellenordnungen ist in den AGB nicht enthalten.
*Score: 0%*
> Die AGB regeln keine spezifischen Pflichten zur Einhaltung fremder Betriebsordnungen. Dies wäre jedoch in der Praxis relevant, insbesondere bei Kundenstandorten.
❌ **Liegt eine schriftliche Vollmacht zur direkten zollamtlichen Vertretung vor?**
Nein, eine schriftliche Vollmacht zur direkten zollamtlichen Vertretung wird in den AGB nicht erwähnt.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine Regelung zur zollamtlichen Vertretung. Dies ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten problematisch.
⚠️ **Ist die Ermächtigung zum Öffnen von Verpackungen und Auslegen von Abgaben bei grenzüberschreitender Beförderung geregelt?**
Nein, die Ermächtigung zum Öffnen von Verpackungen oder Auslegen von Abgaben bei grenzüberschreitender Beförderung ist in den AGB nicht geregelt.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine spezifischen Regelungen zu zollrechtlichen Befugnissen. Dies könnte zu Verzögerungen oder Haftungsrisiken führen.
✅ **Ist die Prüfung auf offensichtliche Mängel und die unverzügliche Anzeige bekannter Gefahrumstände dokumentiert?**
Ja, die Prüfung auf offensichtliche Mängel ist dokumentiert: In Ziffer 9 (Kontrolle Ware) ist der Auftragnehmer verpflichtet, bei Übernahme der Güter diese auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Identität zu überprüfen und dies auf dem Frachtbrief zu vermerken. Zudem ist in Ziffer 12 (Meldung Abweichungen) geregelt, dass bei Unstimmigkeiten oder Abweichungen die Verladung einzustellen und unverzüglich Weisungen einzuholen ist. Die unverzügliche Anzeige bekannter Gefahrumstände ist in Ziffer 14 (Gefahrgut) und Ziffer 25 (Meldung Abweichung Transport) enthalten, wo bei Gefahrgut oder Transporthindernissen unverzüglich zu informieren und Weisungen einzuholen ist.
*Score: 95%*
> Die Anforderungen sind klar und umfassend geregelt. Die Dokumentationspflichten sind explizit in den Ziffern 9 und 12 verankert, die unverzügliche Meldung von Gefahrumständen in Ziffern 14 und 25.
### Informations- und Meldepflichten
✅ **Ist im Dokument bei Güter- oder Verspätungsschaden eine Verpflichtung des Spediteurs zur unverzüglichen Verschaffung aller bekannten Informationen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen enthalten?**
Ja, das Dokument enthält eine solche Verpflichtung: In Ziffer 24 (Meldung Verzögerung) ist geregelt, dass der Auftragnehmer bei absehbarer Nichteinhaltung von Lade- oder Lieferfristen unverzüglich zu informieren und Weisungen einzuholen hat. In Ziffer 25 (Meldung Abweichung Transport) ist die unverzügliche Information bei Transporthindernissen oder Unregelmäßigkeiten vorgesehen. Zudem ist in Ziffer 26 (Meldung Abweichung Ware) die unverzügliche Information bei Differenzen, Beschädigungen oder Temperaturabweichungen geregelt.
*Score: 90%*
> Die Meldepflichten sind detailliert und klar formuliert. Die Pflicht zur unverzüglichen Information und Einholung von Weisungen ist in mehreren Ziffern (24, 25, 26) verankert.
⚠️ **Benennen beide Vertragsparteien im Dokument explizit Kontaktpersonen für die Vertragsabwicklung und ist eine Aktualisierungspflicht bei Änderungen festgelegt?**
Nein, das Dokument benennt keine expliziten Kontaktpersonen für die Vertragsabwicklung. Es gibt zwar in Ziffer 4 (Hygiene und Food defense) die Verpflichtung, dem Auftraggeber den Namen und die Nummer des Mobiltelefons des Fahrers mitzuteilen, jedoch keine allgemeine Regelung zu Kontaktpersonen oder einer Aktualisierungspflicht bei Änderungen.
*Score: 20%*
> Es fehlt eine explizite Benennung von Kontaktpersonen oder eine Aktualisierungspflicht. Lediglich die Erreichbarkeit des Fahrers ist geregelt, nicht jedoch die Vertragsparteien selbst.
✅ **Sieht das Dokument vor, dass Leistungshindernisse oder höhere Gewalt unverzüglich gemeldet werden müssen und beide Parteien davon befreit sind?**
Ja, das Dokument sieht eine unverzügliche Meldung von Leistungshindernissen oder höherer Gewalt vor: In Ziffer 25 (Meldung Abweichung Transport) ist geregelt, dass Transporthindernisse oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden sind und Weisungen einzuholen sind. Zudem ist in Ziffer 12 (Meldung Abweichungen) und Ziffer 26 (Meldung Abweichung Ware) die unverzügliche Information bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten vorgesehen. Eine Befreiung von der Leistungspflicht bei höherer Gewalt ist nicht explizit genannt, aber die Meldepflicht ist klar geregelt.
*Score: 85%*
> Die Meldepflicht ist klar formuliert, eine explizite Befreiung bei höherer Gewalt fehlt jedoch. Die Anforderungen sind dennoch überwiegend erfüllt.
⚠️ **Ist im Dokument eine Verpflichtung des Spediteurs zur Auskunft über den Geschäftsstand und zur Rechenschaftslegung nach Auftragsausführung festgelegt?**
Nein, eine explizite Verpflichtung zur Auskunft über den Geschäftsstand oder Rechenschaftslegung nach Auftragsausführung ist nicht festgelegt. Lediglich die Dokumentation und Vorlage von Frachtbriefen, Temperaturaufzeichnungen und Transportaufträgen (Ziffer 28) sowie die Meldung von Abweichungen (z. B. Ziffer 24, 25, 26) sind geregelt.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine direkte Pflicht zur laufenden Auskunft oder Rechenschaftslegung. Dokumentationspflichten beziehen sich auf die Nachweisführung, nicht auf proaktive Informationspflichten.
✅ **Ist im Dokument festgelegt, dass der Spediteur bei Fehlbeständen oder zu befürchteten Gutveränderungen den Auftraggeber unverzüglich zu informieren hat?**
Ja, der Spediteur ist verpflichtet, bei Fehlbeständen, Beschädigungen, Temperaturabweichungen oder sonstigen Unstimmigkeiten den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und Weisungen einzuholen (z. B. Ziffer 9, 12, 26).
*Score: 100%*
> Die AGB enthalten klare Meldepflichten bei Abweichungen, die den Auftraggeber unverzüglich zu informieren und Weisungen einzuholen vorschreiben.
### Leistungsumfang, Weisungen & Vertragsgegenstand
❌ **Schließt das Dokument die Gestellung von Lademitteln, Ver-/Entladung, Sendungsverfolgung und Retouren mangels ausdrücklicher Vereinbarung vom Leistungsumfang aus?**
Nein, das Dokument schließt Lademittelgestellung oder Retouren nicht explizit aus. Die Gestellung von Lademitteln (z. B. Palettentausch, Ziffer 29) und die Dokumentation von Rücknahmen (Ziffer 26) sind sogar geregelt. Sendungsverfolgung und Verladung sind hingegen nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sondern Teil der Leistungspflichten (z. B. Ziffer 9, 15).
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine explizite Ausschlussklausel für Lademittel oder Retouren. Im Gegenteil: Palettentausch und Rücknahmepflichten sind geregelt.
✅ **Bedürfen weitergehende Leistungs- und Informationspflichten (z. B. Audits, Monitoring) im Dokument der ausdrücklichen Vereinbarung?**
Ja, weitergehende Leistungs- und Informationspflichten wie Audits oder Monitoring bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung (z. B. Ziffer 7: IFS Logistics/BRCGS/QS nur bei Vereinbarung; Ziffer 20: Subunternehmer nur mit Zustimmung).
*Score: 100%*
> Die AGB sehen vor, dass zusätzliche Pflichten (z. B. Zertifizierungen, Subunternehmer) nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gelten. Dies entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit.
⚠️ **Ist im Dokument geregelt, dass Erklärungen des Lager- und Fahrpersonals zur Wirksamkeit der Genehmigung der Vertragspartei bedürfen?**
Nein, das Dokument enthält keine Regelung, dass Erklärungen des Lager- oder Fahrpersonals zur Wirksamkeit der Genehmigung der Vertragspartei bedürfen.
*Score: 0%*
> Die AGB regeln zwar Genehmigungspflichten (z.B. in Ziffer 2), aber nicht die Wirksamkeit von Erklärungen des Personals. Eine solche Klausel fehlt vollständig.
✅ **Ist im Dokument die Pflicht des Spediteurs zur Beachtung von Weisungen sowie zur unverzüglichen Benachrichtigung bei Nichtbefolgung festgelegt?**
Ja, das Dokument enthält in mehreren Ziffern (z.B. Ziffer 9, 12, 24, 25) die Pflicht des Auftragnehmers, bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten unverzüglich Weisungen einzuholen und uns zu benachrichtigen. Beispiel: Ziffer 9: 'Bei Differenzen [...] hat er die Verladung einzustellen und uns unverzüglich zu benachrichtigen und von uns Weisungen einzuholen.'
*Score: 100%*
> Die AGB enthalten klare und umfassende Regelungen zur Beachtung von Weisungen und zur unverzüglichen Benachrichtigung bei Nichtbefolgung.
❌ **Wird im Dokument klargestellt, dass Frachtüberweisungs- oder Nachnahmemweisungen die Zahlungspflicht des Auftraggebers für Vergütung und Aufwendungen unberührt lassen?**
Nein, das Dokument enthält keine Regelung, die klarstellt, dass Frachtüberweisungs- oder Nachnahmeanweisungen die Zahlungspflicht des Auftraggebers für Vergütung und Aufwendungen unberührt lassen.
*Score: 0%*
> Die AGB regeln zwar die Vergütung (z.B. Ziffer 22, 30), aber nicht explizit den Einfluss von Frachtüberweisungs- oder Nachnahmeanweisungen auf die Zahlungspflicht.
### Dokumentenführung, EDI & Quittungen
⚠️ **Regelt das Dokument bei EDI-Vereinbarung die betriebsbereiten IT-Systeme, Sicherheitsmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff sowie die Pflicht zur rechtzeitigen Mitteilung von Systemänderungen?**
Nein, das Dokument enthält keine Regelungen zu EDI-Vereinbarungen, betriebsbereiten IT-Systemen, Sicherheitsmaßnahmen gegen unbefugten Zugriff oder der Pflicht zur Mitteilung von Systemänderungen.
*Score: 0%*
> Die AGB behandeln keine elektronischen Datenverarbeitungsprozesse oder EDI-spezifische Anforderungen. Solche Klauseln fehlen vollständig.
⚠️ **Stellen elektronisch oder digital erstellte Dokumente im Dokument schriftlichen Dokumenten gleich und ist die elektronische Archivierung mit Vernichtung der Originale erlaubt?**
Das Dokument enthält keine explizite Regelung zur Gleichstellung elektronischer/digitaler Dokumente mit schriftlichen Dokumenten oder zur elektronischen Archivierung mit Vernichtung der Originale. Es wird in Ziffer 28 lediglich die Übersendung von Originaldokumenten (Frachtbriefe, Temperaturaufzeichnungen, Transportauftrag) verlangt.
*Score: 0%*
> Die Anforderungen an digitale Dokumente und Archivierung sind nicht geregelt. Dies ist ein kritischer Mangel, da moderne Transportprozesse zunehmend digital ablaufen.
❌ **Begrenzt die Übernahmquittung im Dokument im Zweifel die Bestätigung auf Anzahl und Art der Packstücke und regelt sie die Widerlegbarkeit bei geschlossenen Ladeeinheiten?**
Die Übernahmquittung wird in Ziffer 9 erwähnt, jedoch ohne explizite Begrenzung auf Anzahl und Art der Packstücke oder Regelung zur Widerlegbarkeit bei geschlossenen Ladeeinheiten. Es wird lediglich die Unterzeichnung des Frachtbriefs durch Fahrer und Ladestelle verlangt.
*Score: 30%*
> Die Regelung ist unpräzise und entspricht nicht den Anforderungen an eine klare Übernahmebestätigung. Eine detailliertere Regelung wäre erforderlich.
❌ **Fordert das Dokument vom Spediteur die Einholung einer Ablieferungsquittung und listet es anerkannte Dokumententypen (z. B. Lieferscheine, Konnossemente) auf?**
In Ziffer 26 wird die Einholung einer Ablieferungsquittung verlangt, die Vollständigkeit, Unversehrtheit, Temperatur und Ablieferungszeitpunkt bestätigt. Anerkannte Dokumententypen wie Lieferscheine oder Frachtbriefe werden genannt, jedoch keine explizite Liste weiterer anerkannter Dokumente (z. B. Konnossemente).
*Score: 70%*
> Die Anforderung ist teilweise erfüllt, aber eine explizite Aufzählung anerkannter Dokumententypen fehlt. Dies könnte zu Unsicherheiten führen.
⚠️ **Ermöglicht das Dokument die elektronische oder digitale Erstellung von Übernahme- oder Ablieferungsquittungen, sofern nicht ausdrücklich Frachtbriefe oder Konnossemente verlangt werden?**
Das Dokument sieht in Ziffer 28 die Übersendung von Originaldokumenten vor und enthält keine Regelung zur elektronischen oder digitalen Erstellung von Übernahme- oder Ablieferungsquittungen. Es wird ausdrücklich die Übersendung von Originalen verlangt.
*Score: 0%*
> Elektronische oder digitale Quittungen sind nicht vorgesehen. Dies entspricht nicht modernen Anforderungen an digitale Prozesse.
### Ladungssicherung, Kontrollen, Fristen & Ablieferung
❌ **Trägt der Auftraggeber im Dokument die Pflicht zur verpackungsgerechten Gestaltung, haltbaren Kennzeichnung und erkennbaren Zusammengehörigkeit der Packstücke?**
Nein. Das Dokument enthält keine Regelung zur verpackungsgerechten Gestaltung, haltbaren Kennzeichnung oder erkennbaren Zusammengehörigkeit der Packstücke.
*Score: 0%*
> Die AGB behandeln primär Transportbedingungen, Hygiene, Temperaturkontrolle und Dokumentation, nicht jedoch Verpackungsvorgaben oder Packstückkennzeichnung.
❌ **Ist im Dokument die durchgehende Ladungssicherung bis zur letzten Entladestelle sowie die Pflicht zu Kontrollen auf Vollzähligkeit, Identität und äußerliche Schäden an jeder Schnittstelle festgelegt?**
Ja, teilweise. In Ziffer 15 (Ladungssicherung) ist die Verantwortung für die beförderungssichere Verladung nach § 412 HGB und VDI 2700 ff geregelt. Kontrollen auf Vollzähligkeit, Identität und Schäden sind in Ziffer 9 (Kontrolle Ware) für die Übernahme festgelegt, jedoch nicht explizit für jede Schnittstelle bis zur letzten Entladestelle.
*Score: 70%*
> Die Ladungssicherung ist detailliert geregelt, aber die durchgehende Kontrolle bis zur letzten Entladestelle ist nicht explizit erwähnt. Die Übernahmekontrolle ist jedoch klar definiert.
❌ **Regelt das Dokument die maximale Lade-/Entladezeit von 2 Stunden für 40t-Komplettladungen, den Beginn mit der Ankunft, das Ende bei Erfüllung der Pflichten sowie die Standgeldpflicht bei Überschreitung?**
Nein. Das Dokument enthält keine Regelung zu einer maximalen Lade-/Entladezeit von 2 Stunden für 40t-Komplettladungen oder zu Standgeldpflichten bei Überschreitung.
*Score: 0%*
> Die AGB regeln zwar Meldungen bei Verzögerungen (Ziffer 24) und Standzeiten (Ziffer 27), aber keine konkreten Zeitvorgaben oder Standgeldregelungen.
❌ **Sieht das Dokument vor, dass bei Nichtantreffen des Empfängers eine Ablieferung an erwachsene Familienangehörige oder ermächtigte Personen erfolgt und die Ablieferung nur unter Aufsicht erfolgen darf?**
Nein. Das Dokument enthält keine Regelung zur Ablieferung an Familienangehörige oder ermächtigte Personen bei Nichtantreffen des Empfängers oder zur Ablieferung unter Aufsicht.
*Score: 0%*
> Die AGB regeln die Dokumentation der Ablieferung (Ziffer 26) und Quittierungspflichten, aber keine spezifischen Ablieferungsmodalitäten bei Abwesenheit des Empfängers.
### Lagerbedingungen & Bestandsführung
❌ **Ist im Dokument geregelt, dass der Spediteur bei Einlagerung bei einem fremden Lagerhalter den Namen und Ort unverzüglich schriftlich bekannt geben muss?**
Nein, eine solche Regelung ist im Dokument nicht enthalten.
*Score: 0%*
> Das Dokument enthält keine Bestimmungen zur Bekanntgabe von Namen und Ort eines fremden Lagerhalters bei Einlagerung.
✅ **Begrenzt sich die Pflicht zur Sicherung des Gutes im Dokument auf die gesetzlichen Brandschutzvorschriften, es sei denn, weitergehende Maßnahmen sind ausdrücklich vereinbart?**
Nein, die Pflicht zur Sicherung des Gutes geht über gesetzliche Brandschutzvorschriften hinaus. Es werden spezifische Anforderungen wie Verschlussvorrichtungen, GPS, Alarmanlagen, Wegfahrsperren, Kraftstoffunterbrechung, Verplombung und Königszapfenschloss genannt (vgl. Ziffer 4).
*Score: 100%*
> Die Anforderungen an die Gutsicherung sind detailliert und gehen über gesetzliche Brandschutzvorschriften hinaus.
❌ **Beginnt die Lagerübernahme im Dokument mit der Entladung des Fahrzeugs, endet sie mit der Verladung, und ist eine jährliche physische Inventur vorgesehen?**
Nein, das Dokument regelt keine Lagerübernahme im Sinne einer Einlagerung bei einem fremden Lagerhalter. Es werden zwar Kontrollen bei Übernahme und Transport geregelt (z. B. Ziffer 9, 11, 26), aber keine Lagerbedingungen oder Inventurvorschriften.
*Score: 0%*
> Das Dokument enthält keine Regelungen zu Lagerübernahme, Verladung oder Inventur.
✅ **Sieht das Dokument eine Eingangskontrolle nach Art, Menge und Beschaffenheit bei Übernahme sowie regelmäßige Kontrollen durch geeignetes Personal zur Gutsicherung vor?**
Ja, das Dokument sieht eine Eingangskontrolle bei Übernahme vor (z. B. Ziffer 9: Prüfung auf Vollständigkeit, Unversehrtheit und Identität; Ziffer 11: Temperaturkontrolle mit kalibriertem Stechthermometer). Regelmäßige Kontrollen werden ebenfalls gefordert (z. B. Ziffer 10: Temperaturkontrolle während des Transports; Ziffer 18: Hygieneschulungen).
*Score: 100%*
> Die Anforderungen an Eingangskontrollen und regelmäßige Kontrollen sind klar geregelt.
### Vergütung, Aufwendungen & Abrechnung
❌ **Ist die vereinbarte Vergütung als Pauschalpreis für Beförderung und Lagerung ausgelegt, sodass gesonderte Nachforderungen für vorhersehbare Kosten ausgeschlossen sind?**
Nein. Die AGB regeln in Ziffer 22 nur, dass die Frachtvergütung die gesamte Ladefläche umfasst und kurzfristige Beiladungen im Frachtpreis enthalten sind. Eine ausdrückliche Regelung, dass gesonderte Nachforderungen für vorhersehbare Kosten ausgeschlossen sind, fehlt.
*Score: 30%*
> Die AGB enthalten keine klare Pauschalpreisvereinbarung für Beförderung und Lagerung. Gesonderte Nachforderungen sind nicht explizit ausgeschlossen.
⚠️ **Ist der Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen wie Detention- oder Demurrage-Kosten sowie Nachverpackungen zum Gutschutz geregelt?**
Nein. Die AGB regeln in Ziffer 27 zwar Standzeiten und deren Dokumentation, aber es gibt keine explizite Regelung zu Detention- oder Demurrage-Kosten oder Nachverpackungen zum Gutschutz.
*Score: 20%*
> Die AGB enthalten keine spezifischen Regelungen zu Ersatzansprüchen für Detention-, Demurrage-Kosten oder Nachverpackungen.
❌ **Ist der Spediteur berechtigt, fremde Abgaben (Zölle, Steuern, Frachten) vorzulegen und der Auftraggeber zur Erstattung und Freistellung verpflichtet?**
Nein. Die AGB regeln in Ziffer 30 nur, dass die Frachtvergütung alle Kosten des Auftragnehmers abgilt, außer Standzeiten. Eine ausdrückliche Regelung zu fremden Abgaben wie Zöllen oder Steuern fehlt.
*Score: 10%*
> Die AGB enthalten keine Regelung zur Vorlage und Erstattung fremder Abgaben wie Zölle oder Steuern durch den Spediteur.
✅ **Erfordert die Fälligkeit der Vergütung den Zugang einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Rechnung oder Zahlungsaufstellung?**
Ja. In Ziffer 30 ist geregelt, dass die Rechnungen des Auftragnehmers 30 Tage nach Zugang der Rechnungen und der beigefügten Originalempfangsquittungen, Temperaturaufzeichnungen und Kopie des Transportauftrags zur Zahlung fällig sind. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.
*Score: 100%*
> Die Fälligkeit der Vergütung ist an den Zugang einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Rechnung geknüpft, wie in Ziffer 30 geregelt.
⚠️ **Ist die Zahlung in Euro oder fremder Währung erlaubt und die Euro-Umrechnung an einen nachweisbaren amtlichen Kurs zum Zahlungstag gebunden?**
Die Zahlung ist in Euro erlaubt. Eine explizite Bindung an einen amtlichen Kurs zum Zahlungstag ist nicht geregelt (Ziffer 30: 'Die Rechnungen des Auftragnehmers sind 30 Tage nach Zugang der Rechnungen [...] zur Zahlung fällig.').
*Score: 30%*
> Die AGB enthalten keine Regelung zur Währungsumrechnung oder Bindung an einen amtlichen Kurs. Dies ist für grenzüberschreitende Transporte relevant, um Wechselkursrisiken zu minimieren.
⚠️ **Ist das Gutschriftenverfahren explizit vereinbart oder wird im Zweifel die sofortige Erteilung von Gutschriften nach Leistungserbringung vorausgesetzt?**
Ein Gutschriftenverfahren ist nicht explizit vereinbart. Die AGB sehen vor, dass Rechnungen des Auftragnehmers nach Leistungserbringung zu zahlen sind (Ziffer 30: 'Die Rechnungen des Auftragnehmers sind 30 Tage nach Zugang [...] zur Zahlung fällig.').
*Score: 20%*
> Es gibt keine Regelung zum Gutschriftenverfahren. Die AGB regeln nur die Fälligkeit von Rechnungen, nicht jedoch die Erteilung von Gutschriften.
### Haftungsbeschränkungen & -ausschlüsse
❌ **Ist festgelegt, dass der Spediteur bei verschuldensabhängiger Haftung für Güterschäden statt Schadenersatz Wert- und Kostenersatz nach §§ 429, 430, 432 HGB leistet?**
Die AGB enthalten keine direkte Regelung zu Wert- und Kostenersatz nach §§ 429, 430, 432 HGB. Stattdessen wird die Haftung des Auftragnehmers auf 40 SZR pro Kilogramm Rohgewicht erhöht (Ziffer 16: 'Die vom Auftragnehmer zu leistende Entschädigung [...] wird auf 40 Sonderziehungsrechte [...] erhöht.').
*Score: 0%*
> Die AGB weichen von den gesetzlichen Bestimmungen ab und regeln die Haftung abweichend, ohne explizit Wert- und Kostenersatz nach HGB zu erwähnen.
✅ **Ist die Haftung für Güterschäden in der Obhut des Spediteurs auf 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht begrenzt?**
Die Haftung für Güterschäden ist auf 8,33 SZR pro Kilogramm Rohgewicht begrenzt (Ziffer 16: 'unsere Haftung als Absender [...] auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung beschränkt.').
*Score: 100%*
> Die AGB enthalten eine klare und wirksame Haftungsbegrenzung auf 8,33 SZR pro Kilogramm, was den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
❌ **Ist ein Gesamthaftungshöchstbetrag von 1,25 Millionen Euro je Schadenfall bzw. 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis vereinbart?**
Nein. Es ist keine Vereinbarung eines Gesamthaftungshöchstbetrags von 1,25 Millionen Euro je Schadenfall bzw. 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis enthalten.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine explizite Regelung zu einem Gesamthaftungshöchstbetrag in den genannten Höhen. Die Haftung ist nur auf 40 SZR/kg begrenzt, was deutlich unter den geforderten Beträgen liegt.
❌ **Ist die Haftung für andere Schäden (außer Personenschäden und Drittsachschäden) auf das Dreifache des Güterschadenslimits plus maximal 125.000 Euro begrenzt?**
Nein. Die Haftung für andere Schäden (außer Personenschäden und Drittsachschäden) ist nicht auf das Dreifache des Güterschadenslimits plus maximal 125.000 Euro begrenzt.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine solche spezifische Haftungsbegrenzung. Die Haftung ist nur auf 40 SZR/kg begrenzt, ohne zusätzliche Obergrenzen für andere Schäden.
❌ **Ist die Haftung bei verfügter Lagerung auf 8,33 SZR/kg, maximal 35.000 Euro je Schadenfall und 70.000 Euro jährlich bei Inventurdifferenzen begrenzt?**
Nein. Die Haftung bei verfügter Lagerung ist nicht auf 8,33 SZR/kg, maximal 35.000 Euro je Schadenfall und 70.000 Euro jährlich bei Inventurdifferenzen begrenzt.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine Regelung zur Haftungsbegrenzung bei verfügter Lagerung. Die Haftung ist nur auf 40 SZR/kg begrenzt, ohne spezifische Lagerungsregelungen.
❌ **Sind die Haftungsausschlüsse für nautische Fehler, Feuer/Explosion an Bord und vor Reisebeginn bestehende Schiffsmängel gemäß HGB und CMNI enthalten?**
Nein. Die Haftungsausschlüsse für nautische Fehler, Feuer/Explosion an Bord und vor Reisebeginn bestehende Schiffsmängel gemäß HGB und CMNI sind nicht enthalten.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine solchen spezifischen Haftungsausschlüsse. Es handelt sich um Transport-AGB ohne Bezug zu Schiffs- oder Lagerungsrisiken.
❌ **Finden die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse auch auf außervertragliche Ansprüche Anwendung?**
Nein, die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse beziehen sich ausschließlich auf vertragliche Ansprüche (vgl. Ziffer 16 der AGB: 'Die Haftung des von uns beauftragten Auftragnehmers richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.').
*Score: 0%*
> Die AGB regeln explizit nur vertragliche Haftungsansprüche und schließen außervertragliche Ansprüche nicht ein. Dies entspricht nicht den Anforderungen an eine umfassende Haftungsbeschränkung.
### Sicherungsrechte & Aufrechnung
❌ **Ist die Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur bei fälligen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig?**
Nein, die AGB enthalten keine explizite Regelung zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Lediglich in Ziffer 30 wird die Aufrechnung mit 'etwaigen uns zustehenden Gegenansprüchen' erwähnt, ohne jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen (Fälligkeit, Unbestrittenheit oder rechtskräftige Feststellung) zu wiederholen oder einzuschränken.
*Score: 30%*
> Die AGB regeln die Aufrechnung nicht ausreichend präzise, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Eine klare Beschränkung auf fällige, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche fehlt.
⚠️ **Ist das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht anerkannt und die Pfandverwertungsfrist auf eine Woche festgelegt?**
Nein, das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht wird nicht explizit anerkannt, und eine Pfandverwertungsfrist von einer Woche ist nicht festgelegt. Die AGB enthalten hierzu keine Regelungen.
*Score: 0%*
> Die AGB schweigen vollständig zu Pfand- und Zurückbehaltungsrechten sowie deren Verwertung. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.
⚠️ **Ist dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, die Pfandverwertung durch Stellung eines gleichwertigen Sicherungsmittels zu untersagen?**
Nein, die AGB enthalten keine Regelung, die dem Auftraggeber das Recht einräumt, die Pfandverwertung durch Stellung eines gleichwertigen Sicherungsmittels zu untersagen.
*Score: 0%*
> Die AGB regeln weder das Pfandrecht noch die Möglichkeit, dessen Verwertung durch Sicherheitsleistung zu untersagen. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
### Versicherungsbesorgung & Nebenpflichten
⚠️ **Ist klargestellt, dass weitergehende Leistungs- und Informationspflichten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gelten?**
Nein. Das Dokument enthält keine explizite Regelung, dass weitergehende Leistungs- und Informationspflichten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gelten. Vielmehr werden zahlreiche Pflichten (z.B. Genehmigungen, Hygiene, Temperaturkontrolle) ohne Einschränkung auf Vereinbarungen auferlegt.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine Klausel, die weitergehende Pflichten an eine ausdrückliche Vereinbarung knüpft. Dies wäre jedoch erforderlich, um die Anforderung zu erfüllen.
⚠️ **Ist geregelt, dass der Spediteur die Güterversicherung auf Auftrag besorgt oder bei Interesse des Auftraggebers (z.B. Warenwertangabe) von sich aus eindeckt?**
Nein. Das Dokument regelt keine Pflicht des Auftragnehmers zur Besorgung einer Güterversicherung oder zur Eindeckung eines Versicherungsschutzes auf Initiative des Auftraggebers (z.B. bei Warenwertangabe).
*Score: 0%*
> Es fehlt eine klare Regelung zur Güterversicherung oder zur Eindeckung von Versicherungsschutz auf Weisung oder bei Interesse des Auftraggebers.
⚠️ **Enthält das Dokument die Pflicht zur Befolgung von Versicherungswisungen sowie zur unverzüglichen Mitteilung, falls kein Versicherungsschutz möglich ist?**
Nein. Das Dokument enthält keine explizite Pflicht zur Befolgung von Versicherungsweisungen oder zur unverzüglichen Mitteilung, falls kein Versicherungsschutz möglich ist. Lediglich in Ziffer 19 (Mindestlohn) wird auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verwiesen, jedoch nicht spezifisch zu Versicherungsweisungen.
*Score: 0%*
> Es fehlt eine konkrete Regelung zur Befolgung von Versicherungsweisungen oder zur Kommunikation von Versicherungslücken.
⚠️ **Ist eine ortsübliche Vergütung für die Abwicklung von Versicherungsfällen und Havereien auf Weisung vereinbart?**
Nein. Das Dokument enthält keine Regelung zu einer ortsüblichen Vergütung für die Abwicklung von Versicherungsfällen oder Havereien auf Weisung.
*Score: 0%*
> Es fehlt jegliche Vereinbarung oder Regelung zu Vergütungsfragen im Zusammenhang mit Versicherungsfällen oder Havereien.
### Haftungsausschlüsse & -begrenzungen
❌ **Ist bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Ersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt?**
Nein, die AGB enthalten keine explizite Begrenzung des Ersatzanspruchs auf vorhersehbare, typische Schäden bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung wird zwar in Ziffer 16 auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR) pro kg Rohgewicht erhöht (§ 431 HGB) und die Absenderhaftung auf 8,33 SZR pro kg beschränkt, jedoch wird keine Einschränkung auf vorhersehbare oder typische Schäden vorgenommen. Die Pönale-Regelung (150 € bei Verspätung/Nichteinhaltung) deutet eher auf eine pauschale Schadensersatzregelung hin, ohne Bezug zur Vorhersehbarkeit.
*Score: 30%*
> Die AGB regeln zwar Haftungshöchstgrenzen, aber keine Begrenzung auf vorhersehbare, typische Schäden. Dies wäre jedoch nach § 276 Abs. 3 BGB und § 435 HGB erforderlich, um eine wirksame Haftungsbegrenzung zu schaffen. Die Regelungen sind daher unvollständig und nicht ausreichend.
❌ **Ist die Haftung des Auftraggebers nach §§ 414, 455, 468 und 488 HGB auf 200.000 Euro je Schadenereignis begrenzt?**
Nein. Die Haftung des Auftraggebers als Absender ist in Ziffer 16 der AGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt ("Abweichend von § 414 HGB ist unsere Haftung als Absender aus § 414 HGB auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung beschränkt"). Eine pauschale Begrenzung auf 200.000 Euro je Schadenereignis wird nicht genannt.
*Score: 0%*
> Die Haftungsbegrenzung des Auftraggebers ist zwar klar geregelt, aber nicht in der geforderten Höhe von 200.000 Euro. Stattdessen wird auf 8,33 SZR/kg abgestellt, was je nach Rohgewicht deutlich darunter oder darüber liegen kann. Eine pauschale Euro-Begrenzung fehlt vollständig.
### Haftpflichtversicherung & Nachweispflicht
✅ **Ist der Spediteur verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung durch eine Versicherungsbestätigung nachzuweisen?**
Ja, der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung durch eine Versicherungsbestätigung nachzuweisen (Ziffer 17: 'Auf Verlangen hat uns der Auftragnehmer das Bestehen dieser Versicherungen durch eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft [...] nachzuweisen').
*Score: 100%*
> Die Anforderung ist klar und explizit in Ziffer 17 geregelt. Der Nachweis ist auf Verlangen zu erbringen, was den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
❌ **Kann der Auftraggeber den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Spediteur den Versicherungsnachweis innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbringt?**
Nein, die AGB enthalten keine ausdrückliche Regelung zur außerordentlichen Kündigung bei Nichtvorlage des Versicherungsnachweises. Ziffer 33 regelt zwar eine Kürzung der Frachtvergütung und Kündigungsmöglichkeiten bei Vertragsverletzungen, aber nicht spezifisch für Versicherungsnachweise.
*Score: 0%*
> Es fehlt eine klare vertragliche Regelung zur Kündigung bei Nichtvorlage des Versicherungsnachweises. Die allgemeine Kündigungsregelung in Ziffer 33 ist nicht spezifisch genug.
❌ **Darf der Spediteur sich nur bei ausreichendem Versicherungsschutz bei Auftragserteilung auf die Haftungsbestimmungen der ADSp berufen?**
Nein, die AGB enthalten keine direkte Regelung, dass sich der Spediteur nur bei ausreichendem Versicherungsschutz auf die Haftungsbestimmungen der ADSp berufen darf. Ziffer 16 regelt zwar die Haftung, aber nicht den Zusammenhang mit der ADSp oder Versicherungsschutz bei Auftragserteilung.
*Score: 0%*
> Die AGB verweisen nicht auf die ADSp (Ziffer 16 regelt die Haftung eigenständig) und enthalten keine Bedingung für die Berufung auf ADSp-Haftungsbestimmungen in Abhängigkeit vom Versicherungsschutz.
### Rechtswahl, Erfüllungsort & Gerichtsstand
✅ **Gilt für die Rechtsbeziehung zwischen Spediteur und Auftraggeber deutsches Recht?**
Ja, für die Rechtsbeziehung gilt deutsches Recht (Ziffer 36: 'Zwischen dem Auftragnehmer und uns gilt deutsches Recht').
*Score: 100%*
> Die Rechtswahl ist explizit in Ziffer 36 geregelt und entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
❌ **Ist der Erfüllungsort für alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist?**
Nein. Der Erfüllungsort wird im Dokument nicht explizit geregelt. Es wird lediglich der Gerichtsstand in Ziffer 36 als "Schortens" vereinbart, aber keine Aussage zum Erfüllungsort getroffen. ("Der Gerichtsstand Schortens ist als vereinbart.")
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine Regelung zum Erfüllungsort. Dies ist ein zentrales Manko, da der Erfüllungsort für die Bestimmung des anwendbaren Rechts und die Zuständigkeit von Bedeutung ist. Eine klare Regelung fehlt vollständig.
### Compliance, Geheimhaltung & Arbeitsrecht
✅ **Ist der Spediteur verpflichtet, Mindestlohn- und Arbeitsplatzvorschriften einzuhalten und den Auftraggeber von Ansprüchen wegen Nichtzahlung des Mindestlohns freizustellen?**
Ja, der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes einzuhalten (§19). Bei Verstößen hat er den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freizustellen und entstandene Schäden zu ersetzen ('hat uns bei Verstößen von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und uns alle hieraus entstehenden Schäden zu ersetzen').
*Score: 100%*
> Die AGB enthalten eine klare Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohns und eine Freistellungspflicht bei Verstößen. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
✅ **Ist sichergestellt, dass der Spediteur GüKG-Erlaubnis/Lizenz besitzt, Fahrerqualifikation nach §7b GüKG erfüllt und gesetzlich mitzuführende Dokumente auf Anforderung vorlegt?**
Ja, der Auftragnehmer muss über die erforderlichen Genehmigungen nach §§ 3, 6 GüKG verfügen und diese auf Verlangen nachweisen (§2). Die Fahrer müssen die jeweilige Erlaubnisausfertigung für das eingesetzte Fahrzeug mitführen ('verfügt und die Fahrer die jeweilig für den Transport erforderliche Erlaubnisausfertigung für das jeweilig eingesetzte Fahrzeug mit sich führen').
*Score: 100%*
> Die AGB fordern explizit die Einhaltung der GüKG-Vorschriften und den Nachweis der Genehmigungen. Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen.
❌ **Ist die Organisation der Arbeitszeiten, Lenk- und Ruhezeiten sowie ein generelles Alkohol- und Drogenverbot beim Führen des Fahrzeugs geregelt?**
Nein, die AGB enthalten keine explizite Regelung zu Lenk- und Ruhezeiten oder ein generelles Alkohol- und Drogenverbot. Lediglich die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften wird pauschal gefordert (§19), ohne konkrete Vorgaben zu nennen.
*Score: 0%*
> Die AGB verweisen zwar auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, enthalten aber keine konkreten Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten oder Alkohol-/Drogenverboten. Dies ist ein erhebliches Compliance-Defizit.
⚠️ **Werden die Einhaltung von UNGC/ILO-Grundsätzen, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, Diskriminierungsverbote sowie Umwelt- und Antikorruptionsstandards verbindlich festgelegt?**
Nein, die AGB enthalten keine verbindlichen Festlegungen zu UNGC/ILO-Grundsätzen, Kinder- oder Zwangsarbeit, Diskriminierungsverboten oder Umwelt-/Antikorruptionsstandards. Es wird lediglich auf die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verwiesen (§19), ohne konkrete Standards zu nennen.
*Score: 0%*
> Die AGB enthalten keine spezifischen Regelungen zu ethischen oder ökologischen Standards. Lediglich die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wird pauschal gefordert, was für eine verbindliche Festlegung nicht ausreicht.
### Manuelle Abfragen
✅ **Sind konditionale Zahlungen, wie Pönalen vorhanden?
Liste sie alle auf!**
Ja, es ist eine Pönale in Höhe von 150,-- Euro bei verspäteter Anlieferung und/oder Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Transportauftrag vorgesehen ("Bei verspäteter Anlieferung und/oder Nichteinhaltung der Vorgaben aus dem Transportauftrag, wird eine Pönale von 150,-- Euro berechnet zzgl. der daraus entstandenen Kosten oder Schäden.").
*Score: 100%*
> Die Pönale ist klar definiert und umfasst sowohl Verspätungen als auch Nichteinhaltungen von Transportvorgaben. Die Höhe ist konkret angegeben.
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